AGB – INFORMO GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2022
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Informo GmbH und ihren Kunden in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Sie gelten ausschließlich. Widersprechende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Informo GmbH hat im Einzelfall diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.2 Soweit diese AGB Regelungen für den Verkehr mit Verbrauchern enthalten, gelten sie gegenüber einem Kunden als natürliche Person, der ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
2. Angebots- und Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote von INFORMO GmbH sind freibleibend und bis zur Auftragserteilung frei widerruflich. Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen wie Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Muster, Gewichts- und Maßangaben. etc. enthalten lediglich Annäherungsversuche, soweit sie nicht als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der INFORMO GmbH nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind die Unterlagen unverzüglich an INFORMO GmbH zurückzugeben.
2.3 Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens INFORMO GmbH oder durch den Beginn der Erbringung der von INFORMO GmbH angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten Dienstleistung/Lieferung zustande.
2.4 Mitarbeiter von INFORMO GmbH sind nicht befugt, mündliche oder schriftliche Vertragsabreden zu treffen. Vereinbarungen bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung der Geschäftsführung von INFORMO GmbH.
3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen
3.1 Die angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten seitens des Kunden und Angebote bzw. Kosten möglicher Zulieferer von INFORMO GmbH unverändert bleiben. Mögliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem Kunden getrennt berechnet. Künstlersozialabgabe, Zölle oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Kunden weiterberechnet.
3.2 Vertragspartner, die im Auftrag eines Dritten handeln, bleiben INFORMO GmbH gegenüber in Vertragshaftung, unabhängig von der Zahlungsfähigkeit und -moral des Dritten bzw. ihres Kunden.
3.3 Die Vergütung von INFORMO GmbH erfolgt in der Regel auf Basis eines Angebots bzw. eines vom Kunden unterzeichneten Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand.
3.4 Selbst wenn kein erteilter Auftrag des Kunden vorliegt, dieser jedoch Leistungen von INFORMO GmbH in Anspruch nimmt, deren Erbringung er üblicherweise nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung vorzunehmen.
3.5 Die Zahlung der Vergütung der INFORMO GmbH erfolgt in der Regel nach Rechnungsstellung durch Akonto-Rechnungen und Schlussrechnungen innerhalb von 8 Tagen. Die genauen Zahlungsbedingungen werden jeweils zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. eines Projekts, im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Auftragserteilung, vereinbart.
3.6 Abschlagszahlung.
Ist kein individueller Zahlungsplan vereinbart, können wir für Teilleistungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen eine Abschlagzahlung verlangen.
3.7 Bei einem Zahlungsverzug des Kunden oder dem Fall, dass gegen den Kunden ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, hat INFORMO GmbH ein Zurückbehaltungsrecht für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen. In diesen Fällen ist INFORMO GmbH berechtigt, Bauleistungen wieder abzubauen und dem Auftraggeber nicht zur Verfügung zu stellen. Ausnahme: Der Kunde stellt rechtzeitig Sicherheiten in Höhe des vollständigen Honorars der INFORMO GmbH zur Verfügung. Ebenso ist INFORMO GmbH berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz zu erheben.
3.8 Sämtliche Sachen, Waren, Dienstleistungen, Muster und Werke bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber INFORMO GmbH Eigentum selbiger. Hierbei gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.
3.9 Der Kunde verpflichtet sich die INFORMO GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die INFORMO GmbH im Rahmen eines Projekts zur Erbringung von Leistungen für den Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei seinen Zulieferern beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere die Übernahme der Kosten.
4. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen
4.1 Sämtliche Zusatzleistungen die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen werden in Abstimmung mit dem Kunden nach Zeitaufwand getrennt berechnet. Gleiches gilt für sonstigen, unvorhersehbaren Mehraufwand.
4.2 Wenn sich der Kunde und die INFORMO GmbH nicht über die Rahmenbedingungen einer Leistungsänderung bzw. Zusatzleistung einigen können, bleibt der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang bestehen.
4.3 Im Falle von Leistungsänderungen und Zusatzleistungen verschieben sich vereinbarte Termine um die Zeitspanne, die für Dauer der Prüfung, Dauer der Abstimmung und ggf. Dauer der daraus resultierenden Umsetzung bzw. Mehrarbeit, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit benötigt wird.
4.4 Sollten Änderungen oder Abweichungen der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der Interessen der INFORMO GmbH für den Kunden zumutbar sein, ist die INFORMO GmbH berechtigt diese eigenständig durchzuführen.
4.5 Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungen, den genannten Unterlagen, die technisch bedingt sind, oder aus sonstigen Gründen notwendig werden, sind zulässig, soweit sie mit keinen Qualitätseinbußen verbunden sind, bzw. die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen. Änderungen auf Veranlassung des Kunden nach Auftragserteilung werden berechnet.
5. Termine, Abnahmen, Fristen und Verzug, Gewährleistung
5.1 Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsanlagen und -verbindungen, usw.), Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von INFORMO GmbH und Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. verspätete Freigaben, verspätete Bereitstellung von erforderlichen Informationen und Unterlagen, etc.) hat INFORMO GmbH nicht zu vertreten. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen kann von INFORMO GmbH um den dadurch entstandenen zeitlichen Verzug verspätet erfolgen, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber INFORMO GmbH.
5.3 Sofern dem Auftraggeber zumutbar, ist INFORMO GmbH zu Teillieferungen berechtigt.
5.4 Ohne anders lautende Vereinbarung sind Haftung und Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber INFORMO GmbH prinzipiell auf den Auftragswert beschränkt.
5.5 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung zum vereinbarten Termin. Die Abnahme ist von beiden Parteien zu unterzeichnen. Die Gesamtleistung gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Kunde zum Abnahmetermin nicht erscheint oder die Leistung ganz oder teilweise in Benutzung nimmt.
5.6 Jegliche Beanstandungen sind INFORMO GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen (Mängelrüge).
5.7 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge ist der Kunde ausschließlich berechtigt, Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung zu verlangen. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, Preisnachlass oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
6.1 Sämtliche Arbeiten (Ideenpapiere, Konzepte, Entwürfe, Designs und andere Vorlagen, Arbeitspapiere, usw. sowie sämtliche sonstigen erbrachten, schutzfähigen Leistungen) der INFORMO GmbH sind durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelungen sind auch dann gültig, wenn die vom Urheberrechtsgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Beteiligung am Urheberrecht.
6.2 Der Kunde räumt INFORMO GmbH alle für die Umsetzung der beauftragten Leistung erforderlichen Nutzungs- und Schutzrechte ein und garantiert, dass er die Rechte selber besitzt (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht). Die eingeräumten Nutzungsrechte können von INFORMO GmbH im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistung auch an Dritte übertragen werden.
6.3 Der Kunde stellt INFORMO GmbH von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei (inklusive Kosten zur Rechtsverteidigung), die INFORMO GmbH und deren Zulieferern durch die Verletzung von Schutzrechten und Garantien entstehen, die laut 6.2 übertragen bzw. garantiert wurden.
6.4 Besteht keine anders lautende Vereinbarung, wird dem Kunden das einfache Nutzungsrecht an den Arbeiten von INFORMO GmbH übertragen. Die Übertragung erfolgt erst mit der Zahlung des vollständigen Honorars.Bis dahin ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist unzulässig und muss getrennt berechnet werden.
6.5 Nutzt der Kunde einen von INFORMO GmbH entworfenen Messestand ?Möbel ?mehrfach und wird INFORMO GmbH nicht mit dem Auf- und Abbau beauftragt, so werden die weiteren Nutzungsrechte nur gegen eine weitere Vergütung übertragen.
6.6 Bei Zuwiderhandlung des Kunden gegen Absatz 6.5 ist INFORMO GmbH berechtigt, von diesem Schadensersatz in Höhe von 50% der Auftragssumme zu verlangen.
6.7 Ohne schriftliche Zustimmung seitens INFORMO GmbH ist die Veränderung oder jegliche Form der Nachahmung der erbrachten Arbeiten, einschließlich der Urheberbezeichnung (weder im Original noch bei der Reproduktion) unzulässig.
6.8 Die Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt INFORMO GmbH zum Schadensersatz.
6.9 Über den Umfang der Nutzung der erbrachten Leistungen und Arbeiten steht INFORMO GmbH ein Auskunftsanspruch zu.
7. Haftung und verbotene Werbeinhalte
7.1 Mit Beauftragung, Genehmigung und Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von Bild und Text. Somit wird INFORMO GmbH für Schutzfähigkeit sowie Wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen und Arbeitsergebnisse von der Haftung freigestellt, die INFORMO GmbH selbst oder deren Zulieferer im Rahmen der Beauftragung seitens des Kunden erbringen. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Persönlichkeitsrecht. Diese Reglung gilt auch, wenn der Kunde die Freigabe in Ausnahmefällen an INFORMO GmbH delegiert.
7.2 Im Rahmen der vertraglich vereinbarten Arbeiten haftet INFORMO GmbH gegenüber dem Kunden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf 15% der Auftragssumme begrenzt und verjährt nach 12 Monaten seit ihrer Entstehung.
7.3 Sollte keine anders lautende schriftliche Vereinbarung vorliegen, obliegt die regelmäßige Durchführung einer Datensicherung dem Kunden. Daher übernimmt INFORMO GmbH bei Datenverlust keinerlei Haftung.
7.4 Sämtliche Regelung des §7 gelten auch für Zulieferer und sonstige Erfüllungsgehilfen von INFORMO GmbH im Rahmen der Beauftragung seitens des Kunden.
8. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht
8.1 Der Kunde darf gegen Forderungen der INFORMO GmbH nur aufrechnen , wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.2 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, soweit diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
9. Kündigung
9.1 Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
9.2 Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei vorsätzlich gegen Pflichten aus diesem Vertrag verstößt und dadurch Interessen und Rechtsgüter des anderen Teils erheblich verletzt.
9.3 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des Kunden gegenüber INFORMO GmbH und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB, ist INFORMO GmbH berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und eingekauften Fremdleistungen sind vom Kunden zu 100% zu vergüten.
9.4 Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde vorzeitig von einem Auftrag zurücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht oder den Vertrag storniert, müssen sämtliche gewährten Vergünstigungen an INFORMO GmbH rückerstattet werden. Es erfolgt einen Neuberechnung. Eine anteilige Berechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Laufzeit ist in diesem Fall unzulässig.
10. Referenzen, Arbeitsproben und Eigenwerbung
10.1 Kunden, für welche INFORMO GmbH im Rahmen eines erteilten Auftrags und/oder einer Vergütung der erbrachten Leistungen tätig war, dürfen von INFORMO GmbH unter Einbindung des Unternehmenslogos des Kunden, für das der Kunde INFORMO GmbH für diesen Zweck die zeitlich und räumlich unbefristeten Nutzungsrechte überträgt, öffentlich genannt und im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden Arbeiten als Arbeitsproben öffentlich genannt und gezeigt werden.
10.2 Dies gilt auch für Unternehmen, für die INFORMO GmbH im Auftrag Dritter tätig ist bzw. war.
11. Sonstiges und Schlussbestimmungen
11.1 Sämtliche zwischen INFORMO GmbH und dem Kunden ausgetauschten Unterlagen, mündlich und schriftlich als vertraulich einzustufende Informationen und Erfahrungen, die nicht zwingend als solche gekennzeichnet sein müssen, sind vertraulich zu behandeln. Sofern sie nicht nach Bestimmungen dieser AGB Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, z.B. Zulieferern von INFORMO GmbH, ist eine schriftliche Zustimmung erforderlich um besagte Informationen an sonstige Dritte weiterzugeben.
11.2 Solange kein berechtigtes Interesse vorliegt, sind sämtliche schriftlich oder auf elektronischem Wege ausgetauschten Informationen, wie Strategiepapiere, Bilddaten, Briefingunterlagen, usw. auf Wunsch von INFORMO GmbH oder des Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit herauszugeben bzw. zu vernichten.
11.3 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens INFORMO GmbH ist es dem Kunden für den Zeitraum der Zusammenarbeit sowie für eine Frist von einem Jahr darüber hinaus untersagt, Mitarbeiter der INFORMO GmbH direkt oder indirekt (z.B. über einen Headhunter) abzuwerben. Schuldhafte Zuwiderhandlung führt zu einer von INFORMO GmbH im Einzelfall festzusetzender, vom Kunden zu zahlende, Vertragsstrafe. Im Streitfall wird die Höhe der Vertragsstrafe von einem Gericht überprüft.
11.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine Änderung dieser Klausel zu wahren. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrags sind nicht getroffen.
11.5. Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
11.6 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.
11.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz.
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